Windenergie in Köhn
Informationen zum Projekt
Wir planen derzeit ein Windenergieprojekt im Raum Köhn-Moorrehmen. Ziel ist es, erneuerbare Energie zuverlässig, klimafreundlich und regional zu erzeugen und gleichzeitig die Wertschöpfung möglichst vor Ort zu sichern.
Als Projektentwickler und Betreiber ist es uns wichtig, frühzeitig, offen und verständlich über das Vorhaben, den aktuellen Stand und die nächsten Schritte im Verfahren zu informieren.
Einladung zur Informationsveranstaltung
Wir laden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort herzlich zur nächsten Informationsveranstaltung ein, bei der wir über Beteiligungsmöglichkeiten sowie die Themen Schall, Schattenwurf und Naturschutz informieren. Außerdem beantworten wir gerne Ihre Fragen zum Projekt.

Aktueller Stand des Projekts
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Errichtung von 4–5 Windenergieanlagen mit einer max. Gesamthöhe von 200 m vorgesehen. Die Gemeinde hat hierzu einen Grundsatzbeschluss gefasst und sich dafür entschieden, vor einer Entscheidung über einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans eine Bürgerbefragung durchzuführen. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger ein fundiertes Bild machen können, werden die relevanten Informationen transparent aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage können sich alle Interessierten ein eigenes Bild von den Planungen machen und im Rahmen der Befragung eine informierte Entscheidung treffen.
Auf dieser Projektwebseite stellen wir die wichtigsten Informationen gebündelt bereit. Die Inhalte werden regelmäßig ergänzt, sobald neue, belastbare Erkenntnisse vorliegen. Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, laden wir herzlich zum direkten Austausch ein – entsprechende Kontaktmöglichkeiten finden Sie ebenfalls hier.
Bürgerwindparkprojekt
Die Gemeindevertretung Köhn hat einen Grundsatzbeschluss gefasst, zu prüfen, ob im Bereich Köhn-Moorrehmen grundsätzlich Flächen für Windenergie in Frage kommen. Bevor über einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entschieden wird, hat sich die Gemeinde dafür entschieden, zunächst eine Bürgerbefragung durchzuführen.
Wichtig ist dabei: Mit der Abstimmung wird noch nicht über den Bau von Windenergieanlagen entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden zunächst lediglich darüber, ob ein offizieller Planungsprozess gestartet werden soll. Erst wenn ein solcher Aufstellungsbeschluss gefasst wird, beginnt ein mehrstufiges und rechtlich klar geregeltes Verfahren: In diesem wird umfassend geprüft, ob und unter welchen Bedingungen Windenergieanlagen an diesem Standort überhaupt möglich sind. Parallel dazu läuft eine informelle Voranfrage bei der Bundeswehr. Das Ergebnis ist noch offen, kann jedoch zu grundsätzlichen Änderungen in der Planung führen.
Hinweis zum Bild: Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Errichtung von 4-5 Windenergieanlagen mit einer maximalen Gesamthöhe von 200 m geplant.
Alle Informationen auf einen Blick










So läuft das weitere Verfahren ab
In diesem anschließenden Verfahren werden durch unabhängige Fachbüros umfangreiche Gutachten erstellt. Dazu gehören unter anderem Untersuchungen zu Schall, Schattenwurf, Natur- und Artenschutz sowie insbesondere zur Vogelwelt (Avifauna). Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und stellen sicher, dass Mensch, Natur und Umwelt ausreichend geschützt werden. Sollte sich im Rahmen dieser Untersuchungen herausstellen, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden können, kann das Projekt entsprechend angepasst oder auch nicht weiterverfolgt werden.
Auch die Öffentlichkeit wird während des gesamten Planungsverfahrens mehrfach beteiligt. Die Planunterlagen und Gutachten werden öffentlich ausgelegt, sodass Bürgerinnen und Bürger sie einsehen und Stellungnahmen oder Hinweise einbringen können. Diese Rückmeldungen prüft die Gemeinde und berücksichtigt sie bei den weiteren Entscheidungen. Erst wenn alle planungsrechtlichen Schritte abgeschlossen sind, folgt ein zusätzliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. In diesem Verfahren wird nochmals detailliert geprüft, ob alle gesetzlichen Grenzwerte und Umweltauflagen eingehalten werden.
Die Bürgerbefragung ist daher ein freiwilliger und früher Schritt im Prozess, der vor allem klären soll, ob die Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Köhn die weitere fachliche Prüfung überhaupt einleiten möchten. Ziel ist es, mögliche Chancen und Auswirkungen transparent zu prüfen und – sofern sich das Projekt als umsetzbar erweist – erneuerbare Energie vor Ort zu erzeugen und die Wertschöpfung in der Region zu stärken.
Bedenken aus der Bevölkerung ernst nehmen
In der Gemeinde Köhn wird aktuell intensiv über die mögliche Entwicklung von Windenergie im Bereich Köhn-Moorrehmen diskutiert. Dabei gibt es – wie bei vielen Infrastrukturprojekten – unterschiedliche Perspektiven, Fragen und auch Sorgen aus der Bevölkerung. Diese Rückmeldungen nehmen wir ebenso wie die Gemeindevertretung sehr ernst. Ein offener Austausch und eine transparente Information der Bürgerinnen und Bürger sind wichtige Voraussetzungen für eine sachliche und faire Meinungsbildung.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeindevertretung bewusst dafür entschieden, frühzeitig eine Bürgerbefragung durchzuführen, bevor über einen möglichen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entschieden wird. Ziel ist es, den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren und ihre Einschätzung in einem frühen Stadium des Prozesses einzubringen.
Wir begrüßen diesen Ansatz ausdrücklich. Eine solche Beteiligung schafft Transparenz und ermöglicht es, Chancen und mögliche Auswirkungen eines Windenergieprojekts gemeinsam zu diskutieren. In den Gesprächen der vergangenen Wochen hat sich bereits gezeigt, dass das Interesse an verlässlichen Informationen groß ist und viele Bürgerinnen und Bürger sich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen möchten.
Gleichzeitig möchten wir betonen, dass mit der Bürgerbefragung noch keine Entscheidung über den Bau von Windenergieanlagen getroffen wird. Vielmehr geht es zunächst darum, ob die Gemeinde den nächsten Planungsschritt – also die Prüfung möglicher Flächen im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung – einleiten soll. Erst im Anschluss würden umfangreiche Fachgutachten erstellt und die Öffentlichkeit im weiteren Verfahren erneut beteiligt.
Wir stehen daher jederzeit für Fragen und Gespräche zur Verfügung und möchten den Dialog mit allen Interessierten fortsetzen. Unser Ziel ist es, alle relevanten Informationen transparent bereitzustellen, damit jede Bürgerin und jeder Bürger eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Häufig gestellte Fragen
Die vorgesehene Fläche in Köhn wurde vom Land nicht als Wind-Vorranggebiet ausgewiesen. Bedeutet das, dass der Standort ungeeignet ist?
Im ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holsteins ist die Fläche als Potenzialfläche aufgeführt, wodurch sie grundsätzlich als geeigneter Standort für Windenergieanlagen eingestuft wurde. Im zweiten Entwurf entfiel ein Teil der Fläche aufgrund eines Seeadlerhorsts. Solche möglichen Konflikte (z.B. mit artenschutzrechtlichen Belangen) werden durch unabhängige Gutachten geprüft und geklärt. Generell gilt: Nur wenn alle gesetzlichen Vorgaben und Schutzauflagen nachweislich eingehalten werden, kann die Errichtung von Windenergieanlagen genehmigt werden.
Welche finanziellen Vorteile hat Köhn vom geplanten Windpark?
Die Gemeinde Köhn würde unmittelbar finanziell vom Windpark profitieren. Gemäß § 6 EEG 2023 wird der Gemeinde jährlich 0,2 Cent pro erzeugter kWh ausgezahlt. Nach aktueller Prognose entspräche das bei den geplanten Anlagen bis zu 100.000 € pro Jahr für Köhn.
Darüber hinaus werden den Bürger:innen umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, u. a. eine direkte finanzielle Beteiligung über eine Energiegenossenschaft, eine Anleihe oder ein Grünstrom-Bonus für Anwohner:innen. Diese Formen der Bürgerbeteiligung sollen sicherstellen, dass möglichst viele Menschen in der Gemeinde am wirtschaftlichen Nutzen des Windparks teilhaben können und die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Wie können Anwohner vom Windpark profitieren?
Profitieren sollen am Ende alle.
Die Gemeinde hat das Heft in der Hand. Aus einem Pool an unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten wird gemeinsam das Modell ausgewählt, das den größten Mehrwert für die Menschen vor Ort bietet. Wir liefern die Bausteine, die Entscheidung fällt lokal.
Eine Option ist die klassische Bürgerbeteiligung. Durch Erwerb von Unternehmensanleihen oder Genossenschaftsanteile können Anwohner direkt investieren und von festen Zinsen profitieren. So werden Nachbarn zu echten Partnern des Projekts.
Ein weiterer Baustein kann ein lokaler Bürgerstromtarif sein. Hier entscheidet die Gemeinde, ob ein vergünstigter Strompreis für den direkten Umkreis das richtige Instrument ist, um die Energiewende für jeden im Alltag spürbar zu machen.
Oft fällt die Wahl auch auf die Gründung einer Stiftung. Dabei können Mittel zielgerichtet in lokale Projekte fließen, von denen die gesamte Gemeinschaft profitiert – egal ob für den Sportverein, den Kindergarten oder den Klimaschutz im Dorf. Das sorgt für eine breite Wertschöpfung direkt vor der Haustür.
Am Ende geht es darum, dass die gewählte Lösung zur Identität des Ortes passt.
Gibt es gesetzliche Verpflichtungen zur Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarschaft?
Das EEG §6-Gesetz ermöglicht es Betreibern, den Gemeinden im Umfeld ganz unbürokratisch bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde zu zahlen. Das Besondere: Diese Mittel fließen direkt und zweckgebunden in den allgemeinen Haushalt der betroffenen Kommunen.
Die Verteilung ist dabei mathematisch genau geregelt: Alle Gemeinden, die innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um die Anlagen liegen, profitieren. Gibt es mehrere Nachbargemeinden in diesem Bereich, wird die Summe fair nach deren Flächenanteilen aufgeteilt.
Ein großer Vorteil für die Bürgermeister und Gemeinderäte ist die Rechtssicherheit. Der §6 schafft die Basis für ein rechtssicheres „Geben und Nehmen“. Die Gemeinde erhält zusätzliche finanzielle Spielräume für öffentliche Ausgaben – und das ohne jede steuerliche Gegenleistung.
Während das Bundesrecht mit dem §6 eine Kannbestimmung darstellt, haben einige Bundesländer, wie Schleswig-Holstein, diesen Bonus sogar schon zur Pflicht gemacht. Wir stellen sicher, dass diese Zahlungen von Anfang an fest eingeplant sind und über die gesamte Betriebsdauer verlässlich fließen.
Welche Abstände muss eine Windkraftanlage zu Wohnhäusern einhalten?
Bundesweit gibt es keine festen Mindestabstände zu Wohnhäusern.
Das Rücksichtnahmegebot verlangt aber, die optisch bedrängende Wirkung – also das Gefühl, von nahen, hohen Anlagen ‚erdrückt‘ zu werden – zu berücksichtigen.
Es ist von keiner optisch bedrängende Wirkung auszugehen, wenn der Abstand zur Wohnbebauung mindestens doppelt so hoch ist wie die Anlagenhöhe.
Beispiel: Anlagenhöhe von 200 m mind. 400 m Abstand zur Wohnbebauung.
Zusätzlich können die Bundesländer eigene pauschale Mindestabstände festlegen, weshalb die Vorgaben regional unterschiedlich sind.
In Schleswig-Holstein gilt zum Beispiel: Vorranggebiete für Windenergie müssen…
Mind. 400 m zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich
Mind. 800 bis 1.000 m zu größeren Wohnsiedlungen
…einhalten.
Unabhängig davon unterliegen Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 m einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird im Einzelfall geprüft, ob Immissionen (z.B. Schall-, Schatten-) den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sodass diese für Anwohner keine unzumutbaren Belastungen entstehen.
Stellen Windenergieanlagen durch Schall und Schatten Gesundheitsrisiken dar?
Schall und Schatten unterliegen strengen gesetzlichen Grenzwerten. In den nächstgelegenen bewohnten Bereichen entspricht der Geräuschpegel einer Windenergieanlage etwa einem Kühlschrankbrummen. Bei höherem Wind übertönt das natürliche Windrauschen oft die Anlagengeräusche. Direkte gesundheitliche Schäden durch Infraschall von Windenergieanlagen konnten nicht nachgewiesen werden. (https://www.enbw.com/unternehmen/themen/windkraft/windkraftanlagen-infraschall.html)
Schlagschatten (Disko-Effekte) sind ebenfalls geregelt: Schattenmodule sorgen dafür, dass ein Haus nicht mehr als 30 Minuten am Tag und insgesamt 8 Stunden im Jahr vom Schatten einer Windenergieanlage getroffen wird. Wird ein solcher Grenzwert erreicht, greift eine Abschaltautomatik, die die Anlagen zeitweise stoppt. So wird verhindert, dass Anwohner:innen regelmäßig flackernden Schatten ausgesetzt sind.
Was ist Schattenwurf bei Windkraftanlagen und wie wird er für Anwohner minimiert?
Sonne und Windkraftanlagen führen zu Schattenwurf. Was früher ein Thema war, wird heute durch intelligente Sensoren auf die Minute genau geregelt.
Bei Windenergieanlagen geht es vornehmlich um den Schlagschatten, dieser entsteht nur unter ganz bestimmten Bedingungen:
Die Sonne muss scheinen, tief stehen und die Anlage muss sich drehen. Wir sprechen hier von ‚Flicker‘.
Damit das nicht zur Belastung wird, gibt es strenge gesetzliche Richtwerte für die tägliche und jährliche Dauer pro Immissionsort z. B. Wohnhäuser. Ein Haus nicht mehr als 30 Minuten am Tag und insgesamt 8 Stunden im Jahr vom Schatten einer Windenergieanlage getroffen wird.
Im Genehmigungsverfahren wird ein Gutachten erstellt, wobei immer vom „Worst Case“ ausgegangen wird – so wird für jedes Fenster in der Nachbarschaft exakt berechnet, wann theoretisch Schatten fallen könnte.
Die Lösung im Betrieb heißt „Schattenwurf-Abschaltmodul“. Sensoren messen die Lichtintensität und erkennen den Sonnenstand. Ist dieser negativ, schaltet sich die Anlage automatisch ab und wartet, bis die Sonne weitergezogen ist.
Wie laut ist ein Windkraftanlage und müssen Anwohner mit Lärm rechnen?
Moderne Technik, z.B. Zacken an den Rotorblättern sorgen dafür, dass nur ein gleichmäßiges Rauschen zurückbleibt, dieses wird oft schon in geringer Entfernung von den natürlichen Umgebungsgeräuschen wie Blätterrauschen überlagert
Es gibt einen klaren rechtlichen Rahmen. Jede Anlage benötigt eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Dabei gelten die Werte der TA Lärm. In der Planung arbeiten wir mit Worst-Case-Szenarien und Modellrechnungen, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte an jedem Wohnhaus/Immissionspunkt eingehalten werden.
Zudem finden nach dem Bau Abnahmemessungen statt, um sicherzustellen, dass die Richtwerte eingehalten werden.
Sollte eine Anlage an einem Standort doch einmal zu laut sein, kann technisch nachjustiert werden.
Dies wird z. B. mit einem schallreduzierten Modi gewährleistet.
Wie stark beeinflusst ein Windkraftanlage das Landschaftsbild?
Das Aussehen unserer Heimat ist uns wichtig. Ein gut geplanter Windpark respektiert die Linien der Landschaft.
Wir schauen uns nicht nur Punkte auf einer Karte an. Wir analysieren Sichtachsen: Von wo aus sieht man die Anlagen? Wie wirken sie durch die Topografie? Unser Ziel ist ein ruhiges Layout – wir setzen auf Clustering, also das Bündeln von Anlagen, statt sie wild in der Fläche zu verteilen.
Das ist ein fester Teil des Genehmigungsverfahrens. Experten bewerten den Einfluss auf Denkmäler oder markante Aussichtspunkte. Daraus folgen oft klare Auflagen: Wir wählen einheitliche Anlagentypen und Farben, um ein ruhiges Gesamtbild zu erzeugen.
Damit niemand überrascht wird, arbeiten wir mit fotorealistischen Simulationen. Wir zeigen den Anwohnern schon vorab ganz genau, wie die Anlagen von ihrem Standort aus wirken werden. Dieses Erwartungsmanagement schafft Klarheit und nimmt das Gefühl der Ungewissheit.
Ein großes Thema ist das nächtliche Blinken. Hier gibt es eine gute Nachricht: Durch die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung bleiben die Lichter aus, solange sich kein Flugzeug nähert. Der Nachthimmel bleibt also so dunkel wie möglich.
Stimmt es, dass der Windpark Tourismus und Erholung in der Region spürbar beeinträchtigen wird?
Untersuchungen zeigen, dass Windparks keine signifikant negativen Effekte auf Tourismus oder Erholung haben. In beliebten Urlaubsregionen mit vielen Windenergieanlagen bleibt der Touristenandrang auch nach dem Bau von Windparks ungebrochen. Visuelle Veränderungen sind real, aber sie bedeuten nicht automatisch, dass niemand mehr die Natur genießt. Schallemissionen werden durch Auflagen und Abstandsregeln begrenzt. Langfristige Erholungswertminderungen durch die Windkraftanlagen wurden in Studien nicht festgestellt – ernsthafte Beeinträchtigungen von Tourismus oder Naherholung sind daher kaum zu erwarten. Quelle: https://klimaschutz-staufen.de/faktencheck-windkraft/
Verlieren geschützte Arten ihren Lebensraum oder werden durch den Windpark gefährdet?
Artenschutz hat oberste Priorität bei der Planung. Ein Windpark darf nur genehmigt werden, wenn Gutachten belegen, dass keine Schäden für geschützte Arten entstehen.
Der Prozess startet mit intensiven Kartierungen. Über ein ganzes Jahr hinweg erfassen Biologen Brutvögel, Großvögel und Fledermaushabitate. Diese Daten fließen in einen Artenschutzfachbeitrag, der die Basis für das gesamte Projekt bildet. Nur wenn der Schutz gewahrt bleibt, gibt es eine Genehmigung.
Unser erster Schritt ist immer die Vermeidung. Wir verschieben Standorte, um Biotope zu schonen, und passen die Bauzeiten an – zum Beispiel, um die Brutzeit nicht zu stören. Auch die Trassenführung der Kabel wird so geplant, dass sensible Wurzelbereiche geschützt bleiben.
Für den aktiven Schutz im Betrieb nutzen wir Technik: Moderne Anlagen haben intelligente Abschaltalgorithmen.
Bei bestimmten Temperaturen, Tageszeiten und Windgeschwindigkeiten, wenn Fledermäuse besonders aktiv sind, stehen die Rotoren still. Gleiches gilt für Großvögel. Hier wird beispielsweise abgeschaltet, wenn die Aufenthaltswahrscheinlichkeit stark erhöht ist – z.B. in der Erntezeit.
Zusätzlich gibt es die Ausgleichsregelung. Was wir an Fläche beanspruchen, geben wir der Natur an anderer Stelle hochwertiger zurück – durch neue Biotope, Ersatzhabitate oder Aufforstungen. Das wird über Jahre kontrolliert und dokumentiert.
Die versiegelte Fläche einer Windenergieanlage selbst ist mit ca. 0,4 Hektar relativ klein – die umliegenden Flächen können weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Außerdem muss die Flächeninanspruchnahme auch hier ausgeglichen werden, z.B. durch Aufforstung.
Wichtig ist auch der übergeordnete Zusammenhang: Jeder Beitrag zur Klimawende hilft der Tier- und Pflanzenwelt insgesamt. Der Klimawandel gilt als größte Bedrohung für natürliche Lebensräume, und der Ausbau von Windenergie schützt langfristig Lebensräume, indem er klimawirksame Emissionen reduziert. Mit anderen Worten: Effektiver Klimaschutz durch erneuerbare Energien sichert auf Dauer auch die Lebensgrundlagen vieler Arten.
Sind Windenergieanlagen gefährlich für Vögel und Fledermäuse?
Das Risiko für die Tierwelt ist eine Frage des Standorts und der Technik. Wir errichten Windenergieanlagen dort, wo sie umweltverträglich stehen dürfen.
Wir analysieren zunächst sehr genau: Wo verlaufen Vogelzugrouten? Wo nisten kollisionsgefährdete Brutvogelarten? Das Bundesnaturschutzgesetzt wacht sehr genau darüber, das Tötungsrisiko durch die Errichtung der Anlagen nicht signifikant erhöht wird. Sogenannte Raumnutzungsanalysen unterstützen uns bereits in der frühen Projektphase, unsere Parks möglichst konfliktarm zu planen.
Für den Schutz der Fledermäuse nutzen wir projektbezogene Abschaltszenarien. Basierend auf Aktivitätsmessungen vor Ort wissen wir genau, wann die kleinen Säuger fliegen. In diesen Zeiten bleiben die Anlagen abgeschaltet – zum Beispiel bei geringem Niederschlag, wenig Wind und milden Temperaturen; sprich geeigneten Flugbedingungen.
Bei Vögeln kommen immer häufiger Antikollisionssysteme zum Einsatz. Kameras mit KI-Erkennung scannen den Luftraum. Nähert sich eine gefährdete Art, drosselt oder stoppt die Anlage den Betrieb, bis die Gefahr vorüber ist. Das ist Artenschutz in Echtzeit.
Nach der Inbetriebnahme geht die Arbeit weiter. In einem regelmäßigen Monitoring wird die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen kontrolliert. Sollten sich Auffälligkeiten zeigen, steuern wir in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden nach.
Bürgerinitiative "Gegenwind Altenholz"
In der Gemeinde hat sich eine Bürgerinitiative formiert, die sich gegen das geplante Windenergieprojekt richtet. Wir nehmen die Bedenken der Menschen vor Ort ernst und respektieren das demokratische Recht auf Mitgestaltung. Sehr gern treten wir mit der Bürgerinitiative in den Dialog und möchten die Vorteile des Windparks für die Gemeinde diskutieren.
Wir blicken positiv auf die politische Dynamik in der Gemeinde und begrüßen das durchgeführte Bürgerbegehren ausdrücklich.
„Ein Bürgerentscheid bietet die Chance auf eine klare, demokratische Legitimation des Vorhabens“, sagt Adrian Lenz, Projektleiter bei Ebert Erneuerbare Energien. Die Informationsveranstaltungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass das Interesse in der Bevölkerung groß ist. „Aus den Gesprächen nehmen wir viel Rückenwind mit. Vielen Menschen ist bewusst geworden, welche immensen finanziellen Chancen dieser Windpark für die Gemeinde bietet.“
In Felm ist das Vorhaben bereits weiter fortgeschritten und wird unabhängig von der Entscheidung in Altenholz realisiert. Damit Altenholz hierbei nicht den Anschluss verliert, werben wir für eine gemeinsame Umsetzung. Sollten auch auf dem Altenholzer Gelände Windenergieanlagen gebaut werden, kann die Gemeinde direkt von Einnahmen profitieren, die ansonsten ausschließlich an die Nachbarn fließen würden. Da die Anlagen in Felm das Landschaftsbild in Altenholz ohnehin mitprägen werden, soll die Gemeinde nicht nur die optische Veränderung wahrnehmen, sondern durch eigene Anlagen auch spürbar von der Energiewende profitieren.
Aktuell prüft die Kommunalaufsicht die Gültigkeit der Unterschriften der Bürgerinitiative. Erst danach entscheidet die Gemeindevertretung, ob ein Bürgerentscheid eingeleitet wird.
Aktuelle Pressemitteilungen
Unser Anspruch
Wir gestalten die Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Transparenz, Dialog und Beteiligungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Mit innovativer Technik, fundiertem Know-how und regionaler Verwurzelung schaffen wir nachhaltige Werte für Gemeinden und Investoren.
Ihre Vorteile mit Windenergie
Windenergie bringt der Gemeinde Köhn finanziellen Nutzen: Insgesamt erhält sie etwa 100.000 € jährlich über das EEG §6, abhängig von der Art und Anzahl der Windenergieanlagen. Diese Mittel können für kommunale Ausgaben und lokale Projekte eingesetzt werden. Zugleich leisten die Anlagen einen Beitrag zum Klimaschutz und können die Grundlage für weitere Schritte in Richtung kommunaler Energiewende schaffen. So profitiert die Gemeinde direkt – nicht nur finanziell, sondern auch strukturell von der regionalen Energieerzeugung.
„Jede Region ist anders – deshalb muss die Beteiligung vor Ort auch funktionieren. Unser Ziel ist eine Energiewende im Schulterschluss mit der Gemeinde: transparent geplant, im Dialog auf Augenhöhe entwickelt und gemeinsam getragen.“
– Derk Janssen, Projektleiter bei EBERT
Hinweis: Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase. Änderungen sind jederzeit möglich.