Windenergie in Altenholz/Felm

Informationen zum Projekt

Wir planen aktuell ein Windenergieprojekt im Raum Altenholz/Felm – östlich des Holliner Holzes. Ziel ist es, erneuerbaren Strom verlässlich, klimafreundlich zu erzeugen und die Wertschöpfung vor Ort zu lassen. Als Projektierer und Betreiber möchten wir transparent darstellen, was geplant ist und welche Schritte im Verfahren anstehen. 

Nach aktuellem Stand planen wir 6–7 Windenergieanlagen. Das Projekt befindet sich in einem geregelten Planungs- und Prüfprozess. In dieser Phase werden alle relevanten Aspekte fachlich untersucht und mit den zuständigen Stellen abgestimmt – darunter Schall- und Schattenwurf, Natur- und Artenschutz sowie weitere Umwelt- und Standortfragen. Erst auf dieser Grundlage können Varianten bewertet und die nächsten Schritte nachvollziehbar eingeordnet werden. 

Auf dieser Projektwebseite bündeln wir alle zentralen Informationen: Infoplakate und FlyerPressemeldungen sowie ein FAQ-Video. Wir aktualisieren die Seite fortlaufend, sobald neue, belastbare Ergebnisse vorliegen. Wenn darüber hinaus Fragen offen sind, freuen wir uns über den direkten Austausch – die passenden Kontaktmöglichkeiten finden sich ebenfalls hier. 

Bürgerwindparkprojekt

Die Gemeindevertretung Altenholz hat beschlossen, zu prüfen, ob östlich des Holliner Holzes Windenergieanalgen gebaut werden können. Mit dem Aufstellungsbeschluss ist ein offizieller Planungsprozess gestartet, in dem Experten verschiedene Gutachten – zum Beispiel für Natur- und Umweltschutz – erstellen. Es wurde noch keine konkrete Entscheidung über den Bau von Windenergieanlagen getroffen. Die Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig einbezogen, damit der Ablauf transparent und verständlich bleibt. Ziel ist es, Klarheit bei der Planung zu schaffen und erneuerbare Energie vor Ort zu erzeugen und die Wertschöpfung in der Gemeinde zu lassen. 

Alle Informationen auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen

Die vorgesehene Fläche in Altenholz wurde vom Land nicht als Wind-Vorranggebiet ausgewiesen. Bedeutet das, dass der Standort ungeeignet ist?

Im ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holsteins ist die Fläche als Potenzialfläche aufgeführt, wodurch sie grundsätzlich als geeigneter Standort für Windenergieanlagen eingestuft wurde. Im zweiten Entwurf entfiel ein Teil der Fläche aufgrund eines Rotmilanhorsts, der aber nach aktuellen Erhebungen nicht mehr genutzt wird. Solche möglichen Konflikte (z.B. mit artenschutzrechtlichen Belangen) werden durch unabhängige Gutachten geprüft und geklärt. Generell gilt: Nur wenn alle gesetzlichen Vorgaben und Schutzauflagen nachweislich eingehalten werden, kann die Errichtung von Windenergieanlagen genehmigt werden.

Untersuchungen zeigen, dass Windparks keine signifikant negativen Effekte auf Tourismus oder Erholung haben. In beliebten Urlaubsregionen mit vielen Windenergieanlagen bleibt der Touristenandrang auch nach dem Bau von Windparks ungebrochen. Visuelle Veränderungen sind real, aber sie bedeuten nicht automatisch, dass niemand mehr die Natur genießt. Schallemissionen werden durch Auflagen und Abstandsregeln begrenzt. Langfristige Erholungswertminderungen durch die Windkraftanlagen wurden in Studien nicht festgestellt – ernsthafte Beeinträchtigungen von Tourismus oder Naherholung sind daher kaum zu erwarten. Quelle: https://klimaschutz-staufen.de/faktencheck-windkraft/

Artenschutz hat oberste Priorität bei der Planung. Ein Windpark darf nur genehmigt werden, wenn Gutachten belegen, dass keine Schäden für geschützte Arten entstehen. Dazu werden umfangreiche Naturschutzprüfungen durchgeführt. Konkret gibt es klare Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken: Es werden ausreichend Abstände zu Brutplätzen eingehalten und ggf. Abschaltzeiten für die Anlagen festgelegt, etwa zu Zeiten hohen Vogelaufkommens, um Kollisionen zu vermeiden. Moderne technische Systeme können Vogelbewegungen erkennen und die Rotoren bei Annäherung sensibler Arten automatisch stoppen. Die versiegelte Fläche einer Windenergieanlage selbst ist mit ca. 0,4 Hektar relativ klein – die umliegenden Flächen können weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Außerdem muss die Flächeninanspruchnahme ausgeglichen werden. Hierfür werden Flächen aufgewertet z.B. durch Aufforstung.

Wichtig ist auch der übergeordnete Zusammenhang: Jeder Beitrag zur Klimawende hilft der Tier- und Pflanzenwelt insgesamt. Der Klimawandel gilt als größte Bedrohung für natürliche Lebensräume, und der Ausbau von Windenergie schützt langfristig Lebensräume, indem er klimawirksame Emissionen reduziert. Mit anderen Worten: Effektiver Klimaschutz durch erneuerbare Energien sichert auf Dauer auch die Lebensgrundlagen vieler Arten.

Schall und Schatten unterliegen strengen gesetzlichen Grenzwerten. In den nächstgelegenen bewohnten Bereichen entspricht der Geräuschpegel einer Windenergieanlage etwa einem Kühlschrankbrummen. Bei höherem Wind übertönt das natürliche Windrauschen oft die Anlagengeräusche. Direkte gesundheitliche Schäden durch Infraschall von Windenergieanlagen konnten nicht nachgewiesen werden. (https://www.enbw.com/unternehmen/themen/windkraft/windkraftanlagen-infraschall.html)

Schlagschatten (Disko-Effekte) sind ebenfalls geregelt: Schattenmodule sorgen dafür, dass ein Haus nicht mehr als 30 Minuten am Tag und insgesamt 8 Stunden im Jahr vom Schatten einer Windenergieanlage getroffen wird. Wird ein solcher Grenzwert erreicht, greift eine Abschaltautomatik, die die Anlagen zeitweise stoppt. So wird verhindert, dass Anwohner:innen regelmäßig flackernden Schatten ausgesetzt sind.

Die Gemeinde Altenholz würde unmittelbar finanziell vom Windpark profitieren. Gemäß § 6 EEG 2023 wird der Gemeinde jährlich 0,2 Cent pro erzeugter kWh ausgezahlt. Nach aktueller Prognose entspräche das bei den geplanten Anlagen rund 140.000 pro Jahr für Altenholz.

Darüber hinaus werden den Bürger:innen umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, u. a.  eine direkte finanzielle Beteiligung über eine Energiegenossenschaft, eine Anleihe oder ein Grünstrom-Bonus für Anwohner:innen. Diese Formen der Bürgerbeteiligung sollen sicherstellen, dass möglichst viele Menschen in der Gemeinde am wirtschaftlichen Nutzen des Windparks teilhaben können und die Wertschöpfung in der Region bleibt.

Bürgerinitiative "Gegenwind Altenholz"

In der Gemeinde hat sich eine Bürgerinitiative formiert, die sich gegen das geplante Windenergieprojekt richtet. Wir nehmen die Bedenken der Menschen vor Ort ernst und respektieren das demokratische Recht auf Mitgestaltung. Sehr gern treten wir mit der Bürgerinitiative in den Dialog und möchten die Vorteile des Windparks für die Gemeinde diskutieren.

Wir blicken positiv auf die politische Dynamik in der Gemeinde und begrüßen das durchgeführte Bürgerbegehren ausdrücklich.

„Ein Bürgerentscheid bietet die Chance auf eine klare, demokratische Legitimation des Vorhabens“, sagt Adrian Lenz, Projektleiter bei Ebert Erneuerbare Energien. Die Informationsveranstaltungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass das Interesse in der Bevölkerung groß ist. „Aus den Gesprächen nehmen wir viel Rückenwind mit. Vielen Menschen ist bewusst geworden, welche immensen finanziellen Chancen dieser Windpark für die Gemeinde bietet.“ 

In Felm ist das Vorhaben bereits weiter fortgeschritten und wird unabhängig von der Entscheidung in Altenholz realisiert. Damit Altenholz hierbei nicht den Anschluss verliert, werben wir für eine gemeinsame Umsetzung. Sollten auch auf dem Altenholzer Gelände Windenergieanlagen gebaut werden, kann die Gemeinde direkt von Einnahmen profitieren, die ansonsten ausschließlich an die Nachbarn fließen würden. Da die Anlagen in Felm das Landschaftsbild in Altenholz ohnehin mitprägen werden, soll die Gemeinde nicht nur die optische Veränderung wahrnehmen, sondern durch eigene Anlagen auch spürbar von der Energiewende profitieren. 

Aktuell prüft die Kommunalaufsicht die Gültigkeit der Unterschriften der Bürgerinitiative. Erst danach entscheidet die Gemeindevertretung, ob ein Bürgerentscheid eingeleitet wird.

Aktuelle Pressemitteilungen

Unser Anspruch

Wir gestalten die Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Transparenz, Dialog und Beteiligungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Mit innovativer Technik, fundiertem Know-how und regionaler Verwurzelung schaffen wir nachhaltige Werte für Gemeinden und Investoren.

Ihre Vorteile mit Windenergie

Windenergie bringt der Gemeinde Altenholz finanziellen Nutzen: Insgesamt erhält sie etwa 130.000-220.000 € jährlich über das EEG §6, abhängig von der Anzahl der Windenergieanlagen. Dieses Geld kann für lokale Projekte verwendet werden. Die Anlagen fördern zudem Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur kommunalen Wärmewende. Die Gemeinde profitiert direkt und stärkt ihre Zukunft.

„Akzeptanz vor Ort ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Windenergie-Projekts. Daher ist uns ein transparenter Prüfprozess und ein offener Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sehr wichtig.“

– Adrian Lenz, Projektleiter bei EBERT

a.lenz@ebert-energie.de

Hinweis: Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase. Änderungen sind jederzeit möglich.