Windenergie in Altenholz/Felm

Informationen zum Projekt

Wir planen aktuell ein Windenergieprojekt im Raum Altenholz/Felm – östlich des Holliner Holzes. Ziel ist es, erneuerbaren Strom verlässlich, klimafreundlich zu erzeugen und die Wertschöpfung vor Ort zu lassen. Als Projektierer und Betreiber möchten wir transparent darstellen, was geplant ist und welche Schritte im Verfahren anstehen. 

Nach aktuellem Stand planen wir 6–7 Windenergieanlagen. Das Projekt befindet sich in einem geregelten Planungs- und Prüfprozess. In dieser Phase werden alle relevanten Aspekte fachlich untersucht und mit den zuständigen Stellen abgestimmt – darunter Schall- und Schattenwurf, Natur- und Artenschutz sowie weitere Umwelt- und Standortfragen. Erst auf dieser Grundlage können Varianten bewertet und die nächsten Schritte nachvollziehbar eingeordnet werden. 

Auf dieser Projektwebseite bündeln wir alle zentralen Informationen: Infoplakate und FlyerPressemeldungen sowie ein FAQ-Video. Wir aktualisieren die Seite fortlaufend, sobald neue, belastbare Ergebnisse vorliegen. Wenn darüber hinaus Fragen offen sind, freuen wir uns über den direkten Austausch – die passenden Kontaktmöglichkeiten finden sich ebenfalls hier. 

Bürgerwindparkprojekt

Die Gemeindevertretung Altenholz hat beschlossen, zu prüfen, ob östlich des Holliner Holzes Windenergieanalgen gebaut werden können. Mit dem Aufstellungsbeschluss ist ein offizieller Planungsprozess gestartet, in dem Experten verschiedene Gutachten – zum Beispiel für Natur- und Umweltschutz – erstellen. Es wurde noch keine konkrete Entscheidung über den Bau von Windenergieanlagen getroffen. Die Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig einbezogen, damit der Ablauf transparent und verständlich bleibt. Ziel ist es, Klarheit bei der Planung zu schaffen und erneuerbare Energie vor Ort zu erzeugen und die Wertschöpfung in der Gemeinde zu lassen. 

Alle Informationen auf einen Blick

Aktuelle Pressemitteilungen

Bürgerinitiative "Gegenwind Altenholz"

In der Gemeinde formiert sich derzeit ein Bürgeriniative, das sich gegen das geplante Windenergieprojekt richtet. Wir nehmen diese Entwicklung ernst und respektieren das demokratische Recht auf Mitgestaltung.

Die Organisator:innen haben auf ihrer Webseite www.gegenwindaltenholz.com/faq häufig gestellte Fragen und Argumente zu Vorranggebieten, Planungskompetenzen der Gemeinde und Naturschutz zusammengetragen.

Unsere sachliche Antwort dazu ist folgende

Unsere Antwort

Wir danken für die ausführliche Darstellung der Position der Bürgerinitiative und die vielen wichtigen Hinweise auf Planungsdetails. Die Sorgen um eine fundierte Abwägung teilen wir und möchten dazu sachlich Stellung nehmen:

Die Bürgerinitiative ist klar nicht grundsätzlich gegen Windenergie gerichtet – das betonen Sie selbst und das sehen wir genauso. Es geht um die konkrete Prüfung dieses Standorts. Tatsächlich wurde die Fläche im Regionalplan-Entwurf 2025 als Potenzialfläche bewertet PR2_RDE_122, aber noch nicht als Vorranggebiet ausgewiesen. Das ist korrekt und öffentlich einsehbar [Landesplanung SH]. Die Überarbeitung der Regionalpläne ist noch nicht abgeschlossen. Ob die Fläche also zum VRG benannt wird, ist noch nicht klar. Um hier Planungssicherheit zu schaffen, hat sich die Gemeindevertretung dazu entschieden, in das Bauleitplanverfahren einzusteigen.

Wichtiger Punkt: Die in Überarbeitung befindliche Planung ist keine Planung mit Ausschlusswirkung  – im Gegenteil: § 249e Abs. 5 BauGB gibt Gemeinden ausdrücklich das Recht, eigene Vorranggebiete auszuweisen. Genau das tut Altenholz: Die Gemeindevertretung prüft bewusst und demokratisch, ob dieser Standort unter strengen Auflagen geeignet ist. Der Anstoß eines Investors ändert nichts daran, dass die Gemeinde die Hoheit über Planung und Entscheidung hat.

Die genannten Konfliktpotenziale (Naturschutz, Siedlungsentfernung, militärische Nutzung) sind genau die Punkte, die jetzt im Bauleitplanverfahren mit unabhängigen Gutachten geklärt werden.

Dazu gehören:

  • Gutachten zu Schall und Schatten mit Immissionsprognosen
  • Flora/Fauna-Untersuchungen mit Artenschutzmaßnahmen

     

Zur Gutachtenfrage: Da die oben genannte Gemeindeöffnungsklausel (§249e Abs. 5 BauGB) nur bis zur Zielerreichung der Flächenziele (in SH voraussichtlich Ende 2026) gilt, sahen die Fraktionen es für geboten, die Erstellung der Gutachten in das Planverfahren zu verschieben. Die Gutachten werden von akkreditierten Sachverständigen erstellt und den Trägern öffentlicher Belange (Naturschutzbehörden, Bundeswehr, Kreisverwaltung etc.) frühzeitig zugesandt. Diese Stellungnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar für die Ausarbeitung der Bauleitplanunterlagen.

Der aktuelle Planungsstand: Wir sind in der Vorbereitungsphase der Bauleitplanung (FNP-Änderung, Aufstellung B-Plan). Erst wenn alle Gutachten vorliegen und Fachbehörden grünes Licht geben, kommt die Genehmigungsphase der Anlagen selbst. Auch kann die Gemeinde im Planverfahren zum Bebauungsplan bspw. Konkrete Baufenster für die Anlagen festlegen oder bestimmte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorschreiben. So hat die Gemeinde jederzeit die volle Kontrolle im gesamten Verfahren.

Altenholz kann sich bewusst positionieren: Wo Windenergie sinnvoll ist, mit welchen Auflagen, mit welchen Vorteilen für die Gemeinde (Gewerbesteuer, §6 EEG-Beteiligung, lokale Wertschöpfung).

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich an unseren regelmäßigen Infoveranstaltungen zu beteiligen und Fragen direkt zu stellen. So können wir gemeinsam entscheiden, was für Altenholz zukunftsfähig ist – statt Fakten zu schaffen oder zu verhindern, bevor alle Karten auf dem Tisch liegen.

Die Regionalplan-Unterlagen sind wie beschrieben öffentlich einsehbar. Unsere Projektseite [Link] bietet aktuelle Infos zu allen Schritten. Kontaktieren Sie uns jederzeit direkt: a.lenz@ebert-energie.de.

Unser Anspruch

Wir gestalten die Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Transparenz, Dialog und Beteiligungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Mit innovativer Technik, fundiertem Know-how und regionaler Verwurzelung schaffen wir nachhaltige Werte für Gemeinden und Investoren.

Ihre Vorteile mit Windenergie

Windenergie bringt der Gemeinde Altenholz finanziellen Nutzen: Insgesamt erhält sie etwa 130.000-220.000 € jährlich über das EEG §6, abhängig von der Anzahl der Windenergieanlagen. Dieses Geld kann für lokale Projekte verwendet werden. Die Anlagen fördern zudem Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur kommunalen Wärmewende. Die Gemeinde profitiert direkt und stärkt ihre Zukunft.

„Akzeptanz vor Ort ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Windenergie-Projekts. Daher ist uns ein transparenter Prüfprozess und ein offener Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sehr wichtig.“

– Adrian Lenz, Projektleiter bei EBERT

a.lenz@ebert-energie.de

Hinweis: Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase. Änderungen sind jederzeit möglich.