Windenergie in Altenholz/Felm
Informationen zum Projekt
Wir planen aktuell ein Windenergieprojekt im Raum Altenholz/Felm – östlich des Holliner Holzes. Ziel ist es, erneuerbaren Strom verlässlich, klimafreundlich zu erzeugen und die Wertschöpfung vor Ort zu lassen. Als Projektierer und Betreiber möchten wir transparent darstellen, was geplant ist und welche Schritte im Verfahren anstehen.
Nach aktuellem Stand planen wir 6–7 Windenergieanlagen. Das Projekt befindet sich in einem geregelten Planungs- und Prüfprozess. In dieser Phase werden alle relevanten Aspekte fachlich untersucht und mit den zuständigen Stellen abgestimmt – darunter Schall- und Schattenwurf, Natur- und Artenschutz sowie weitere Umwelt- und Standortfragen. Erst auf dieser Grundlage können Varianten bewertet und die nächsten Schritte nachvollziehbar eingeordnet werden.
Auf dieser Projektwebseite bündeln wir alle zentralen Informationen: Infoplakate und Flyer, Pressemeldungen sowie ein FAQ-Video. Wir aktualisieren die Seite fortlaufend, sobald neue, belastbare Ergebnisse vorliegen. Wenn darüber hinaus Fragen offen sind, freuen wir uns über den direkten Austausch – die passenden Kontaktmöglichkeiten finden sich ebenfalls hier.
Bürgerentscheid 31.05.2026
Nur wer wählt entscheidet!
Im anstehenden Bürgerentscheid wird darüber entschieden, ob der Windpark auch auf Altenholzer Gebiet realisiert werden kann.
Wichtig dabei:
Da sich die Fragestellung gegen das Vorhaben richtet, bedeutet ein „Nein“ im Bürgerentscheid, dass das Bauleitplanverfahren fortgesetzt und somit der Bau eines Windparks weiterhin geprüft werden kann.
Aus unserer Sicht bietet der Windpark der Gemeinde klare Chancen: Er stärkt die regionale Erzeugung erneuerbarer Energie, trägt zum Klimaschutz bei und eröffnet finanzielle Vorteile für die Kommune. Dabei gilt: Auf dem Felmer Teil werden Windenergieanlagen unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids errichtet. Anlagen auch auf Altenholzer Gebiet würden dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur auf Windenergieanlagen blicken, sondern auch stärker an den wirtschaftlichen Vorteilen des Projekts teilhaben.
Warum der Windpark Altenholz/Felm eine Chance für die Gemeinde ist
Das Windenergieprojekt auf dem benachbarten Felmer Gebiet wird unabhängig vom Bürgerentscheid in Altenholz weiterverfolgt. Die Windenergieanlagen werden in der Umgebung also ohnehin Realität. Für Altenholz geht es beim Bürgerentscheid deshalb nicht allein um das Sichtbarwerden von Windenergie, sondern um eine viel wichtigere Richtungsentscheidung: Möchte die Gemeinde die Veränderung nur wahrnehmen – oder aktiv mitgestalten und finanziell davon profitieren?
Die zentrale Frage lautet: Soll Altenholz nur betroffen sein – oder auch beteiligt werden?
Dauerhafte Vorteile für Altenholz
Die wirtschaftliche Wertschöpfung des Windparks soll nicht ungenutzt an der Region vorbeigehen, sondern direkt vor Ort ankommen. Altenholz wird damit zu einem direkten, aktiven Teil der Energiewende.
- Feste Einnahmen für die Gemeindekasse:
- Nach aktueller Prognose rechnet die Gemeinde mit rund 140.000 Euro pro Jahr (nach § 6 EEG). Dies schafft wertvolle finanzielle Spielräume für Infrastruktur, Vereine, soziale Angebote oder die lokale Wärmewende.
- Direkte Bürgerbeteiligung:
- Wir erarbeiten konkrete Modelle wie Bürgerenergie-Angebote oder Grünstrom-Boni. Unser Ziel ist klar: Nicht nur die Kommune, sondern auch Sie als Bürgerinnen und Bürger sollen direkt am wirtschaftlichen Nutzen teilhaben.
- Standortvorteil für die Zukunft:
- Vor Ort erzeugter erneuerbarer Strom wird zu einem immer wichtigeren Standortfaktor. Er zieht zukunftsorientierte Unternehmen an und eröffnet Altenholz neue wirtschaftliche Perspektiven.
Faktencheck: Antworten auf berechtigte Sorgen
Ein Windpark bringt Veränderungen mit sich. Es ist verständlich, dass dies Fragen aufwirft. Im laufenden Genehmigungsverfahren bewerten wir diese Themen nicht nach Gefühl, sondern auf Basis messbarer Fakten und klarer gesetzlicher Vorgaben.
Schall wird streng begrenzt:
Nach aktuellen Berechnungen erwarten wir für Altenholz-Klausdorf nachts einen Wert von maximal etwa 35 dB(A). Zur Einordnung: Das entspricht in etwa der Lautstärke von leisem Blätterrauschen oder der Atmosphäre in einer Bibliothek.
Kein unbegrenzter Schattenwurf:
Für betroffene Wohnhäuser gelten strikte Grenzwerte. Wird ein Grenzwert erreicht, schalten sich die Anlagen automatisch ab. Eine unzumutbare Dauerbelastung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Verbindlicher Artenschutz:
Der Natur- und Artenschutz ist zentrale Genehmigungsvoraussetzung. Aktuelle Gutachten zu Brut- und Greifvögeln bestimmen verbindliche Schutzmaßnahmen – von konkreten Abständen bis hin zu technischen Erkennungssystemen.
Garantierter Rückbau:
Die Gemeinde bleibt am Ende nicht auf alten Anlagen sitzen. Eine verpflichtende Rückbaubürgschaft sichert die vollständige Entfernung der Windräder inklusive der Fundamente finanziell ab. Die Flächen bleiben weitgehend unversiegelt und können weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Mythen und Fakten zum aktuellen Projektstand
In der Diskussion kursieren vereinzelt unvollständige Informationen. Transparenz ist uns wichtig, daher möchten wir die wesentlichen Punkte gerne sachlich einordnen:
Gerücht: „Das Projekt in Felm wird ohnehin nicht weiterverfolgt.“
Klarstellung: Die Planungen für das Windenergieprojekt auf Felmer Gebiet laufen unabhängig vom Bürgerentscheid in Altenholz weiter.
Gerücht: „Die Fläche in Altenholz ist vom Land als ungeeignet eingestuft worden.“
Klarstellung: Das Areal ist im Planungsprozess klar als Potenzialfläche definiert. Alte Annahmen aus einer früheren Betrachtung hingen mit offenen artenschutzrechtlichen Fragen zusammen. Diese werden aktuell durch belastbare, neue Gutachten fachlich geklärt.
Gerücht: „Der Bau des Windparks ist doch längst beschlossen.“
Klarstellung: Das Projekt befindet sich in einem streng geregelten Prüfverfahren. Erst wenn sämtliche gesetzlichen Anforderungen restlos erfüllt sind, kann eine Genehmigung erteilt werden. Wir schaffen aktuell die nötigen Fakten für eine fundierte Entscheidung.
Bürgerwindparkprojekt
Die Gemeindevertretung Altenholz hat beschlossen, zu prüfen, ob östlich des Holliner Holzes Windenergieanalgen gebaut werden können. Mit dem Aufstellungsbeschluss ist ein offizieller Planungsprozess gestartet, in dem Experten verschiedene Gutachten – zum Beispiel für Natur- und Umweltschutz – erstellen. Es wurde noch keine konkrete Entscheidung über den Bau von Windenergieanlagen getroffen. Die Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig einbezogen, damit der Ablauf transparent und verständlich bleibt. Ziel ist es, Klarheit bei der Planung zu schaffen und erneuerbare Energie vor Ort zu erzeugen und die Wertschöpfung in der Gemeinde zu lassen.
Alle Informationen auf einen Blick










Häufig gestellte Fragen
Die vorgesehene Fläche in Altenholz wurde vom Land nicht als Wind-Vorranggebiet ausgewiesen. Bedeutet das, dass der Standort ungeeignet ist?
Im ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holsteins ist die Fläche als Potenzialfläche aufgeführt, wodurch sie grundsätzlich als geeigneter Standort für Windenergieanlagen eingestuft wurde. Im zweiten Entwurf entfiel ein Teil der Fläche aufgrund eines Rotmilanhorsts, der aber nach aktuellen Erhebungen nicht mehr genutzt wird. Solche möglichen Konflikte (z.B. mit artenschutzrechtlichen Belangen) werden durch unabhängige Gutachten geprüft und geklärt. Generell gilt: Nur wenn alle gesetzlichen Vorgaben und Schutzauflagen nachweislich eingehalten werden, kann die Errichtung von Windenergieanlagen genehmigt werden.
Stimmt es, dass der Windpark Tourismus und Erholung in der Region spürbar beeinträchtigen wird?
Untersuchungen zeigen, dass Windparks keine signifikant negativen Effekte auf Tourismus oder Erholung haben. In beliebten Urlaubsregionen mit vielen Windenergieanlagen bleibt der Touristenandrang auch nach dem Bau von Windparks ungebrochen. Visuelle Veränderungen sind real, aber sie bedeuten nicht automatisch, dass niemand mehr die Natur genießt. Schallemissionen werden durch Auflagen und Abstandsregeln begrenzt. Langfristige Erholungswertminderungen durch die Windkraftanlagen wurden in Studien nicht festgestellt – ernsthafte Beeinträchtigungen von Tourismus oder Naherholung sind daher kaum zu erwarten. Quelle: https://klimaschutz-staufen.de/faktencheck-windkraft/
Verlieren geschützte Arten im Grünen Gürtel von Altenholz ihren Lebensraum oder werden durch den Windpark gefährdet?
Artenschutz hat oberste Priorität bei der Planung. Ein Windpark darf nur genehmigt werden, wenn Gutachten belegen, dass keine Schäden für geschützte Arten entstehen. Dazu werden umfangreiche Naturschutzprüfungen durchgeführt. Konkret gibt es klare Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken: Es werden ausreichend Abstände zu Brutplätzen eingehalten und ggf. Abschaltzeiten für die Anlagen festgelegt, etwa zu Zeiten hohen Vogelaufkommens, um Kollisionen zu vermeiden. Moderne technische Systeme können Vogelbewegungen erkennen und die Rotoren bei Annäherung sensibler Arten automatisch stoppen. Die versiegelte Fläche einer Windenergieanlage selbst ist mit ca. 0,4 Hektar relativ klein – die umliegenden Flächen können weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Außerdem muss die Flächeninanspruchnahme ausgeglichen werden. Hierfür werden Flächen aufgewertet z.B. durch Aufforstung.
Wichtig ist auch der übergeordnete Zusammenhang: Jeder Beitrag zur Klimawende hilft der Tier- und Pflanzenwelt insgesamt. Der Klimawandel gilt als größte Bedrohung für natürliche Lebensräume, und der Ausbau von Windenergie schützt langfristig Lebensräume, indem er klimawirksame Emissionen reduziert. Mit anderen Worten: Effektiver Klimaschutz durch erneuerbare Energien sichert auf Dauer auch die Lebensgrundlagen vieler Arten.
Stellen Windenergieanlagen durch Schall und Schatten Gesundheitsrisiken dar?
Schall und Schatten unterliegen strengen gesetzlichen Grenzwerten. In den nächstgelegenen bewohnten Bereichen entspricht der Geräuschpegel einer Windenergieanlage etwa einem Kühlschrankbrummen. Bei höherem Wind übertönt das natürliche Windrauschen oft die Anlagengeräusche. Direkte gesundheitliche Schäden durch Infraschall von Windenergieanlagen konnten nicht nachgewiesen werden. (https://www.enbw.com/unternehmen/themen/windkraft/windkraftanlagen-infraschall.html)
Schlagschatten (Disko-Effekte) sind ebenfalls geregelt: Schattenmodule sorgen dafür, dass ein Haus nicht mehr als 30 Minuten am Tag und insgesamt 8 Stunden im Jahr vom Schatten einer Windenergieanlage getroffen wird. Wird ein solcher Grenzwert erreicht, greift eine Abschaltautomatik, die die Anlagen zeitweise stoppt. So wird verhindert, dass Anwohner:innen regelmäßig flackernden Schatten ausgesetzt sind.
Welche finanziellen Vorteile hat Altenholz vom geplanten Windpark?
Die Gemeinde Altenholz würde unmittelbar finanziell vom Windpark profitieren. Gemäß § 6 EEG 2023 wird der Gemeinde jährlich 0,2 Cent pro erzeugter kWh ausgezahlt. Nach aktueller Prognose entspräche das bei den geplanten Anlagen rund 140.000 pro Jahr für Altenholz.
Darüber hinaus werden den Bürger:innen umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, u. a. eine direkte finanzielle Beteiligung über eine Energiegenossenschaft, eine Anleihe oder ein Grünstrom-Bonus für Anwohner:innen. Diese Formen der Bürgerbeteiligung sollen sicherstellen, dass möglichst viele Menschen in der Gemeinde am wirtschaftlichen Nutzen des Windparks teilhaben können und die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Bürgerinitiative "Gegenwind Altenholz"
In der Gemeinde hat sich eine Bürgerinitiative formiert, die sich gegen das geplante Windenergieprojekt richtet. Wir nehmen die Bedenken der Menschen vor Ort ernst und respektieren das demokratische Recht auf Mitgestaltung. Sehr gern treten wir mit der Bürgerinitiative in den Dialog und möchten die Vorteile des Windparks für die Gemeinde diskutieren.
„Ein Bürgerentscheid bietet die Chance auf eine klare, demokratische Legitimation des Vorhabens“, sagt Adrian Lenz, Projektleiter bei Ebert Erneuerbare Energien. Die Informationsveranstaltungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass das Interesse in der Bevölkerung groß ist. „Aus den Gesprächen nehmen wir viel Rückenwind mit. Vielen Menschen ist bewusst geworden, welche immensen finanziellen Chancen dieser Windpark für die Gemeinde bietet.“
In Felm ist das Vorhaben bereits weiter fortgeschritten und wird unabhängig von der Entscheidung in Altenholz realisiert. Damit Altenholz hierbei nicht den Anschluss verliert, werben wir für eine gemeinsame Umsetzung. Sollten auch auf dem Altenholzer Gelände Windenergieanlagen gebaut werden, kann die Gemeinde direkt von Einnahmen profitieren, die ansonsten ausschließlich an die Nachbarn fließen würden. Da die Anlagen in Felm das Landschaftsbild in Altenholz ohnehin mitprägen werden, soll die Gemeinde nicht nur die optische Veränderung wahrnehmen, sondern durch eigene Anlagen auch spürbar von der Energiewende profitieren. Auf dem Felmer Teil werden Windenergieanlagen unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids errichtet.
Aktuell machen Gerüchte die Runde, dass das Verfahren in Felm eingestellt ist. Das ist nicht der Fall. Momentan haben wir beide Verfahren aufgrund des anstehenden Bürgerentscheids am 31.05.2026 pausiert, um die Verfahren gleichzeitig und damit effizienter durchführen zu können.
Auch falls es zu einer Bauhöhenbeschränkung der Flugsicherung kommen sollte, was aktuell geprüft wird, bleibt das Projekt für uns interessant und relevant und wir halten weiter daran fest.
Die Bundeswehr spielt dabei keine Rolle, hier haben wir grünes Licht erhalten.
Auch weiterhin gilt, dass innerhalb von Potenzialflächen keine Gemeindeöffnungsklausel erforderlich ist. Daher ist eine Ausweisung der Fläche nach Zielerreichung über die Bauleitplanung weiterhin möglich.
Aktuelle Pressemitteilungen
Unser Anspruch
Wir gestalten die Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Transparenz, Dialog und Beteiligungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Mit innovativer Technik, fundiertem Know-how und regionaler Verwurzelung schaffen wir nachhaltige Werte für Gemeinden und Investoren.
Ihre Vorteile mit Windenergie
Windenergie bringt der Gemeinde Altenholz finanziellen Nutzen: Insgesamt erhält sie etwa 130.000-220.000 € jährlich über das EEG §6, abhängig von der Anzahl der Windenergieanlagen. Dieses Geld kann für lokale Projekte verwendet werden. Die Anlagen fördern zudem Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur kommunalen Wärmewende. Die Gemeinde profitiert direkt und stärkt ihre Zukunft.
„Akzeptanz vor Ort ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Windenergie-Projekts. Daher ist uns ein transparenter Prüfprozess und ein offener Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sehr wichtig.“
– Adrian Lenz, Projektleiter bei EBERT
a.lenz@ebert-energie.de
Hinweis: Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase. Änderungen sind jederzeit möglich.