Altenholz/Felm, 12.05.2026 – Im Vorfeld des Bürgerentscheids am 31. Mai in Altenholz sind rund um das Windparkprojekt verschiedene Missverständnisse und Gerüchte im Umlauf. Um für mehr Klarheit zu sorgen, ordnen Projektierer Adrian Lenz und Felms Bürgermeister Hermann-Josef Thoben drei zentrale Punkte ein: den Projektstand in Felm, die Flächeneignung und die möglichen Einnahmen für die Gemeinde.
In Felm wird die Umsetzung angestrebt. Entgegen kursierender Gerüchte wird der Windpark in Felm weiterverfolgt. Bürgermeister Thoben stellt dazu klar: „Ich möchte den Gerüchten klar entgegentreten, wonach das Wind-Projekt auf Felmer Seite eingestellt wurde. Richtig ist vielmehr: Wir streben die Umsetzung des Windparks weiterhin an und würden es begrüßen, wenn sich die Menschen und Gremien in Altenholz auch für eine gemeinsame Realisierung des Windparks aussprechen.“
Projektierer Lenz ergänzt: „Da die Bürgerinnen und Bürger in Altenholz die Windenergieanlagen unabhängig vom Ausgang des Entscheids ohnehin sehen werden, ist es aus meiner Sicht nur folgerichtig, dass sie über Anlagen auf eigenem Gemeindegebiet auch direkt an den Vorteilen des Projekts teilhaben.“
Status der Flächeneignung und Artenschutz. Anders als mitunter dargestellt wurde, ist die Fläche durch das Land Schleswig-Holstein nicht als ungeeignet eingestuft. Vielmehr wird das Areal als Potenzialfläche betrachtet. Die ursprüngliche NichtAusweisung als Vorranggebiet war einem Rotmilan-Horst geschuldet, der nach aktuellen Erkenntnissen jedoch nicht mehr genutzt wird. Adrian Lenz, Projektleiter bei Ebert Erneuerbare Energien, erklärt dazu: „Das Land erachtet die Fläche grundsätzlich als geeignet. Da der ehemals relevante Horst laut aktuellen Erhebungen nicht mehr besetzt ist, entfällt das bisherige Ausschlusskriterium. Wir sind zuversichtlich, die Genehmigungsfähigkeit im laufenden Verfahren durch detaillierte Fachgutachten final zu bestätigen.“
Zur Einordnung der kommunalen Einnahmen. In der öffentlichen Debatte wird zum Teil der Eindruck erweckt, die möglichen Einnahmen für die Gemeinde seien nicht seriös abzusehen und würden nicht transparent dargestellt. Tatsächlich ist die Beteiligung der Gemeinde durch das Erneuerbare Energien Gesetz klar geregelt. „Die Beteiligung der Gemeinde ist mit 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde gesetzlich fixiert – das ist eine feste Größe“, so Projektleiter Adrian Lenz. „Wie viel Strom exakt produziert wird, hängt von der Anzahl der Anlagen ab, die erst im weiteren Verfahren auf Basis von Gutachten ermittelt werden kann. Um absolute Transparenz zu schaffen, haben wir bereits im Vorfeld verschiedene Beispielkalkulationen vorgelegt, die den Bürgern zeigen, welche Einnahmen in verschiedenen Konfigurationen realistisch zu erwarten sind.“
Gemeinsames Ziel: Faktenbasierte Entscheidung. Abschließend betonen beide Seiten, dass es ihnen primär um eine Versachlichung der Diskussion geht. „Ein Bürgerentscheid ist ein wichtiges demokratisches Instrument. Damit dieses seine Wirkung voll entfalten kann, müssen die Bürgerinnen und Bürger auf Basis von Fakten und aktuellen Planungsständen entscheiden können“, so Lenz und Thoben abschließend. Ziel sei es, die Energiewende in der Region partnerschaftlich, transparent und zum Nutzen der beteiligten Gemeinden zu gestalten.
Über die Unternehmensgruppe Ebert
Die Unternehmensgruppe EBERT ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Standorten in Kiel und Cremlingen und seit 1998 verlässlicher Partner für nachhaltige Energieprojekte in Deutschland. Mit einem Team aus knapp 80 Fachleuten plant, baut und betreibt die Gruppe Windenergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen – von der ersten Idee bis zur langfristigen Betriebsführung. Als Pionier der Energiewende hat EBERT über 140 Windenergieanlagen sowie zahlreiche Solar- und Biogasanlagen erfolgreich realisiert und setzt dabei auf regionale Wertschöpfung, hohe Akzeptanz und Beteiligungsmöglichkeiten. EBERT steht für Transparenz, Zuverlässigkeit und maßgeschneiderte Lösungen im Bereich erneuerbarer Energien.
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EBERT Erneuerbare Energien Wind GmbH & Co. KG
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